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Ja nee - is klar!
Zitat: Europas staatliche Wetterdienste sind im allgemeinen verpflichtet, ihre Daten an private Wetterdienste zu verkaufen. Gleichzeitig sollen sie auch zu den Privaten in Konkurrenz treten und kostendeckend oder gewinnbringend Wettervorhersagen vermarkten. Daher sind viele Daten nicht mehr frei auf dem Markt verfügbar. Zur Zeit bildet sich ein europäisches Kartell großer Länder um die Preise für Wetterdaten einheitlich zu regeln (neuer ECOMET-Preismechanismus).
Aha ... nun verstehe ich, warum es hierzulande nicht möglich ist Wetterdaten zu beziehen, die es mir zeitnah ermöglichen bei Unwettern Vorkehrungen zu treffen ohne daß man mir ein Jahresgehalt dafür abknöpft. Dazu passt es auch, warum das Wetterphänomen "Tornado" in den veröffentlichten News "totgeschwiegen" wird. Ist ja nicht so wichtig, wenn Menschen zu Schaden oder womöglich zu Tode kommen, weil sie nicht die Möglichkeit hatten sich zu informieren.
Ich kann hier nur sagen "Amerika - Du hast es besser!" ...
Wer's nicht glauben will, dem empfehle ich GRLevel3 mal testweise zu installieren. Die Software kostet nach der Testphase zwar, aber ich habe Zugriff auf Wetterdaten, die Vorsorge möglich machen. Also nicht so wie hier ... wo ich alle Nase lang mehr Eigenverantwortung übernehmen soll, aber wenn's so weit ist wieder die bekannte "wir wissen, was gut für Dich ist" Tour kommt.
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Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.
Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.
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