Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.

Freitag, 21. Mai 2010

Gazproms Größenwahn wird gestutzt

Von n-tv.de ...

Ja nee - is klar!

Eine solche Entscheidung hätte ich mir für Stuttgart auch gewünscht. Aber es ist ja nur die Gigantomanie diverser Lokalpolitiker  und der - immer noch - bundeseigenen Deutschen Bahn AG, die das Denkmal Stuttgarter Hauptbahnhof schlicht und einfach platt machen. Die Meinung der Bürger interessiert nicht und wird niedergebügelt.
Und daß das Projekt "Kaputtgart 21" den öffentlichen Nahverkehr im näheren Umfeld verschlechtern wird ist ebenfalls von untergeordneter Bedeutung für die Herrschaften. Aber mit der S-Bahn fahren die ja sicher nicht zur "Arbeit". Dafür haben sie ja die steuerfinanzierte Limousine diverser sogenannter "deutschen Premiumhersteller".  Wie nennt man daß doch gleich? Ach ja - freiheitlich demokratische Grundordnung ...

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