Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.

Donnerstag, 27. Mai 2010

Von n-tv.de ...

Ja nee - is klar!

Es ist nicht ein "guter Tag für die Berliner Schule", sondern es is ein guter Tag dafür, daß man man trotz Religionsfreiheit nicht fortwährend in die ****** derer kriechen muß, die es versäumt haben den 11.9.2001 als einen Angriff auf die freiheitlich-demokratisch verordnete Grundordnung zu begreifen. Was kommt als nächstes? Moschee am Ground-Zero???

Ups, ich vergaß - ist ja bereits in der Planung ... :-(  ... aber wir sind ja alle Ungläubige, die es von unserem Planeten zu eliminieren gilt.

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