Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.

Freitag, 18. Juni 2010

[loriot] Ach??? [/loriot]

Von Spiegel.de ...

Ja nee - is klar!

Hat uns (und tun sie das nicht immer noch?) die Berliner Kaste nicht fortwährend verzapft, es sei ja alles in Butter und man habe alles im Griff? Die scheinen nur ihre eigenen Pfründe im Griff zu haben ...

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