Von n-tv.de ...
Ja nee - is klar!
Ich will vorausschicken, daß ich Radfahrer in erster Linie als potentiel kriminelle Verkehrsteilnehmer erlebe. However ... ich habe zweimal selber erlebt, wie die sogenannten "Fahrer" hochgestellter Personen (aus der Politik) bereit zu sein scheinen, notfalls "über Leichen zu gehen". Einmal bei der Raststätte Denkendorf an der A8, als sich 3 Fahrzeuge mit BWL-Kennzeichen auf abenteuerlichste Weise an einer Verengung die Durchfahrt mit unvorstellbarer Geschwindigkeit erzwungen haben und das andere Mal als ein Herr Arrafat auf dem Fernsehturm diniert hat.
Da werden sämtliche Verkehrsregeln misachtet und das in einer Art und Weise, die einem normalen Verkehrsteilnehmer den Führerschein lebenslang entziehen würden.
Gut zu wissen, daß der in diesem Fall betroffene Radler überlebt hat, aber ich wage die Behauptung, daß man ihm vorwerfen wird überhaupt geboren worden zu sein - er also auf jeden Fall die Alleinschuld tragen wird.
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Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.
Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.
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