Ja nee - is klar!
Heute hat's wieder begonnen ... für die nächsten 4 Wochen bis zum Endspiel/bis zum Ausscheiden von Jogis Balltreter (je nach dem, was zuerst ein tritt) werden alle Probleme des Landes und der Welt in den Hintergrund treten und die veröffentlichten Nachrichtenmedien werden 95% ihrer Sendezeit sich wieder den Blähungen von Herrn Klose oder dem Pickel hinter Jogis rechtem Ohr widmen.
Als ob's sonst nichts auf der Welt gäbe ... vor allem nichts Wichtigeres ... heute Morgen schon erlebt bei N24 und n-tv (aber die Anderen werden auch nicht besser sein)!
Dass da irgendwo auf der Welt Öl in's Meer läuft oder daß es in NRW immer noch keine Regierung gibt (gestern hat sich's ausgeampelt) wird völlig ausgeblendet werden. Herr Rösler hat für nächste Woche schon mal die Klausur zur Reform der Reform der Reform der Reform der Gesundheitsreform angesetzt ... und keiner wird es mitkriegen.
Jetzt hat Frau M. mit ihrer verwildsauten Rumpelstilzchen-Truppe die Gelegenheit dem Bürger draussen im Lande eins nach dem anderen rein zu würgen und ihre Klientel noch mehr aus der Verantwortung zu nehmen ... Panem Et Circenses eben ...
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.
Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.
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