Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.

Sonntag, 25. Juli 2010

"Wir können solche Fragen nicht beantworten"

Von n-tv.de ...

Ja neee - is klar

Zitat: ... sein "persönlicher Eindruck" bestätige "eine Massenpanik nicht" ... 

Herr Chef-der-Duisburger-Polizei war also persönlich anwesend. Im meine im Tunnel ... oder wie darf man diese Behauptung verstehen? Doch nicht etwa als Eingeständnis von irgendwas ... ?

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