Von STN ...
Zitat: Berlin - Eine Befragung der Friedrich-Ebert-Stiftung kommt zu einem alarmierenden Ergebnis: Beinahe jeder zehnte Deutsche findet eine Diktatur gut. Der aktuellen Politik fühlen sich hingegen beinahe alle Bürger hiflos ausgeliefert. Die Toleranz schwindet.
Klar ... auch meine Toleranz schwindet ...
Zum Beispiel gegenüber von Umfragen, die von irgendwelchen "parteinahen" Stiftungen veröffentlicht werden und den Bürgern was auch immer für die nahe Partei interessant ist suggerieren soll. Ich wage die Behauptung, da0 eine der Cash Dealers United nahe stehende Stiftung ein völlig anderes Ergebnis erhalten hätte.
Warum?
Weil man so fragt, wie man das Ergebnis haben will!
Ich zum Beispiel bin persönlich der Meinung, daß man die Ausländer, die einer Straftat überführt und verurteilt wurden (und ich betone, daß es sich dabei um eine Minderheit handelt) des Landes verwiesen werden sollten. Macht mich das zu einem Rechtsradikalen? Laut veröffentlichter Meinung anscheinend ...
Und was die angesprochene "Hilflosigkeit" angeht ... da möge jeder mit sich selbst ausmachen.
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.
Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.
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