Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.

Sonntag, 21. November 2010

Schadenersatz wegen Bombenattrappe: Air Berlin erwägt Nachspiel - n-tv.de

Ja nee - is klar!

Schadenersatz wegen Bombenattrappe: Air Berlin erwägt Nachspiel - n-tv.de

Zitat: Hunold sagte "Bild am Sonntag": "Der Realtest-Koffer muss von einer Behörde unabgestimmt am Flughafen Windhuk ausgelegt worden sein. Wir warten auf die Ermittlungen der Behörden und prüfen Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher. Der mögliche Schaden für Air Berlin wird noch ermittelt."

Da kann ich Herrn Hunold nur wünschen, daß das Sprichwort die Krähen betreffend nicht zutrifft. Aber da habe ich so meine Zweifel ...



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