Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.

Samstag, 4. Dezember 2010

Strafvollzug: Bundestag regelt Sicherungsverwahrung neu - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik

Strafvollzug: Bundestag regelt Sicherungsverwahrung neu - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik

Ja neee - is klar!

Das ganze Theater wäre nicht notwendig, wenn "lebenslänglich" wirklich LEBENSLÄNGLICH bedeuten würde. Aber es muss ja auf Teufel-komm-raus therapiert werden.

Geregelt wurde also eigentlich ... nichts?

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