Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.

Dienstag, 4. Januar 2011

Brutale S-Bahn-Attacke: Gesuchte Männer stellen sich - n-tv.de

Brutale S-Bahn-Attacke: Gesuchte Männer stellen sich - n-tv.de

Ja nee - is klar

"Mangels Haftgründen" ... !


In dem Zusammenhang möchte ich an diesen Artikel den Fall Brunner erinnern. Die Aussage "Die Grundregel heißt: Such dir Bündnispartner und dann schreite ein!" ist sicher richtig. Finden sich besagte Bündnispartner nicht ... was dann? Soll ich mich zivilcouragiert dann totschlagen lassen? Zivilcourage wird ja gerne von den sog. Politikern eingefordert ... anstatt dafür zu sorgen, daß Kriminalität bekämft wird und Kriminelle nicht bis zum Erbrechen therapiert werden. 


Nicht mehr und nicht weniger.





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