Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.

Donnerstag, 24. März 2011

Lieber Loddar ...

Scheidungs-Verwirrung komplett: Lothar Matthäus ist angekotzt - n-tv.de

Ja neee - is klar!

Lieber Loddar,

Wenn juh sink, satt sis vomits you ... sorry - biste selber schuld. Hältst Dich für den besten Balltreter wo gibt. Biste nun zu alt für das und landest nur noch dann in den Medien, wenn Du mal wieder jemanden ehelichst, der deutlich jünger ist wie du (sowas bringt anderen Menschen evtl. eine Ermittlung ein), dann darfste Dich nedd wundern.

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