http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sicherungsverwahrung-gefaehrliche-sextaeter.e0ce5383-9554-4329-9ae2-6ca35813caaf.html
Ja neee - is klar!
Zitat: Nach dem Rückfall eines entlassenen Sexualtäters in Dortmund sieht sich Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) in ihren Befürchtungen bestätigt. "Es ist zu meinem Bedauern genau das eingetroffen, was Bayern, andere Länder und viele Experten befürchtet haben"
Till Schweiger hat das kürzer und treffender formuliert ...
"Dieses Gutmenschentum kotzt mich an!"
Dieses Land verkommt immer mehr zu einer Bananenrepublik der Richter und Schänder wie es einer der Leser nennt. Wobei ich die Richter schon etwas in Schutz nehmen möchte, den sie entscheiden nach dem, was ihnen die Gesetzeslage in die Hand gibt.
Und diese Gesetzeslage beschützt den Täter und ist der Stiefel im Genick des Opfers. Dieses Ganze Theater um "Sicherungsverwahrung" müsste nicht sein, wenn sich "die da drinnen im Parlament" darüber Gedanken machen würden, anstatt nur immer neue Schirme zu erfinden unter denen man noch mehr tEuros für Pleitegeier verbrennen kann.
Solche Verbrechen sind das absolut Letzte. Die Täter gehören bis an ihr Lebensende eingesperrt.
"Lebenslänglich" muss LEBENSLÄNGLICH sein!
Und nicht eine Therapie bis zum Erbrechen, keine Vermutung von "schlimmer Kindheit" oder sonstigen Lebensumständen des Täters, die dann dazu führt, dass solche Schweine wieder auf freien Fuss kommen. Und dazu die Gesetze nützen, die eigentlich dazu gedacht waren, die Opfer zu schützen. Wenn es nicht anders geht, dann muss eben eine Mindeststrafe eingeführt werden. Und wenn unsere rückratlosen Politiker schon nicht dazu in der Lage sind, dann eben eine Seite im Internet, wo man nachlesen kann wer sich an Kindern vergangen hat. Es kann nicht sein, dass die Opfer lebenslang leiden und die Täter keine wirklichen Konsequenzen zu befürchten haben.
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.
Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.
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