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Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.

Dienstag, 23. Juli 2013

EP-Rechtsausschuss: Einstimmige Entscheidung zur kollektiven Rechteverwertung | unwatched.org

(Quelle: unwatched.org)


EP-Rechtsausschuss: Einstimmige Entscheidung zur kollektiven Rechteverwertung




Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Unanimous JURI vote on Collective Rights Management directive
Der Vorschlag der Kommission über eine Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt (CRM-Richtlinie) war ein guter Start, um dem unangemessenen Treiben der Verwertungsgesellschaften ein Ende zu bereiten.
Am 9. Juli stimmte der Rechtsausschuss (JURI) über den Bericht von Marielle Gallo (EPP, Frankreich) zur Änderung der CRM-Richtlinie ab. Der Bericht wurde einstimmig angenommen.
Der endgültige Text, der von Gallo ausgehandelt wurde, stellt, allgemein betrachtet, eine Verbesserung gegenüber dem Kommissionsvorschlag dar. Eine der wichtigsten Verbesserungen ist die geforderte Transparenz für Verwertungsgesellschaften. So wurde die Liste der Daten und Informationen, die durch die Verwertungsgesellschaft veröffentlicht werden muss, deutlich erweitert. Nun müssen das Programm, die Lizenzen, Standard-Lizenzverträge und die anzuwendenden Tarife, eine Liste von Gegenseitigkeitsvereinbarungen und sämtliche Informationen zu Werken, bei denen ein oder mehrere Rechteinhaber nicht identifiziert werden können, veröffentlicht werden. Damit ist die Voraussetzung für eine schnelle, effiziente und transparente Lizenzierung geschaffen.
Die Lizenzierung und im speziellen auch die Beziehungen zwischen den Nutzern und der Verwertungsgesellschaft und die EU Rechtsprechung wurde neu geregelt. Darüber hinaus wurden Änderungsanträge zum Text vorgeschlagen, die den Prozess der Lizenzvergabe beschleunigen, wodurch innovative Dienste sich schneller im EU Markt entwickeln können und so Vorteile für alle Beteiligten entstehen.
Die Umverteilung der eingezogenen Beträge zu den Künstlern solle ebenfalls schneller von statten gehen. Die Regeln gelten für alle Verwertungsgesellschaften unabhängig von ihrer finanziellen Situation oder der Anzahl der Mitarbeiter. Die Möglichkeit für Verwertungsgesellschaften, die Wiederverwendung von Informationen einzuschränken, wurde aufgehoben, was sehr wichtig für die dringend benötigte Freiheit der Kunstschaffenden ist, die Verwertungsgesellschaft wechseln zu können.


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