Zwangsabgabe: Ab 1. August steigt das Risiko für Bank-Kunden erheblich
Vielen Banken in Europa spekulieren auf Teufel komm raus mit dem Geld der Sparer und weigern sich, die Risiken offenzulegen. Alle hoffen unverändert auf die Rettung durch den Steuerzahler. Doch die EU hat nun still und leise ein Gesetz beschlossen, demnach ab 1. August die Bank-Kunden als erste enteignet werden müssen, wenn eine Bank in die Krise gerät.
Allein im Euroraum gibt es 6.400 Banken. Viele davon sind Großbanken, die durch das Prädikat „too big to fail“ vom Steuerzahler geschützt werden. Durch immer mehr Zusammenschlüsse und gegenseitige Aufkäufe wuchsen die sogenannten „systemrelevanten“ Banken zu immer größeren, unüberschaubaren Konglomeraten. Stets im Bewusstsein, dass bei möglichen Schieflagen der Staat oder der Steuerzahler einspringen würde.
Die gesamten Verbindlichkeiten der Banken der Eurozone betragen 250 Prozent des BIP der Eurozone.
250 Prozent all dessen, was die Euro-Bürger in einem Jahr schaffen, ist von den Banken bereits verwettet.
Das sind unerfreuliche Zahlen.
Daher hat die EU-Kommission nun in aller Stille eine Verordnung erlassen, die für die Steuerzahler einen gewissen Schutz bieten sollen – die aber in voller Härte den Bank-Kunden treffen können.
Diese Verordnung ist deshalb von Bedeutung, weil für Inkrafttreten nicht mehr die Zustimmung der nationalen Parlamente erforderlich ist, in denen die Banken über Lobbying die Regelung noch weiter verwässern könnten.
Es handelt sich um eine Vorschrift, die am 1. August 2013 in Kraft tritt.
Mit diesem Tage sollten sich Bank-Kunden genau überlegen, welcher Bank sie ihr Geld anvertrauen.
Die EU-Kommission verlangt zu diesem Zeitpunkt:
„Banken mit einer ausgewiesenen Kapitallücke müssen dafür sorgen, dassAnteilseigner wie auch Inhaber nachrangiger Schuldtitel einen angemessenen Beitrag zur Deckung des Kapitalbedarfs leisten, bevor sie staatliche Rekapitalisierungen oder Maßnahmen zum Schutz ihrer wertgeminderten Vermögenswerte in Anspruch nehmen können. Auf diese Weise werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für ähnliche Banken mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten geschaffen und der Fragmentierung des Finanzmarkts vorgebeugt. Ausnahmen sind möglich, wenn die Finanzstabilität auf dem Spiel steht oder wenn eine Bank bereits einen großen Teil des Kapitalbedarfs selbst aufgebracht hat und der Restbetrag, der mit staatlichen Mitteln gedeckt werden soll, im Vergleich zu der Bilanzsumme der betreffenden Bank gering ist.“
Das bedeutet: Banken müssen künftig zuerst ihre Kunden und Aktionäre zur Kasse bitten, bevor sie den Staat in Anspruch nehmen können. Die Inhaber „nachrangiger Schuldtitel“ sind im Grunde alle Bank-Kunden, weil ihre Guthaben bei den Banken Klein-Kredite sind, für die die Kunden von der Bank nichts anderes erhalten als das Recht, für Dienstleistungen der Bank saftige Gebühren zu bezahlen.
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Ich glaube das wird im allgemeinen "Demokratie" genannt.Oder habe ich da was falsch verstanden ... ?
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