(Quelle: www.n-tv.de)
... Die sollen eigentlich allein ihrem Gewissen verpflichtet im Dezember für oder gegen eine schwarz-rote Regierung unter Kanzlerin Angela Merkel stimmen. ...
... Eine Einschränkung des freien Mandats gebe es daher nicht. ...
Artikel lesen ...
Gabriel gegen Slomka: Wer hat Recht? - n-tv.de
Wenn es nicht so elend traurig wäre könnte man sich ob solcher Aussagen eigentlich totlachen ...
" ... allein ihrem Gewissen ... "
" ... freies Mandat ... "
Das sind doch leere Worthülsen ohne Bedeutung!
Wenn sie erst mal in den extra weichen Reichstagssessel furzen, dann wird gestimmt, wie es die Fraktion bestimmt. Von wegen Gewissen und freies Mandat ... man will ja nicht seinen Job verlieren (bei dem man auch noch das Gehalt selber bestimmen darf!!!).
Die Probleme des Landes werden mitnichten gelöst, man doktert ein wenig an den Symptomen herum und es gibt ein gegrokotes "Weiter so!" ... und am Ende hat man sich Versorgungsansprüche "erworben" deren Unverschämtheit jeder Beschreibung spottet.
In Bezug auf den verlinkten Artikel ... Herrn Gabriel geht inzwischen der Arsch auf Grundeis, weil sein vorlautes Mundwerk ihn den Parteivorsitz kosten könnte. Ehrlich gesagt ... dann soll es eben so sein. Die SPD hat sich seit Schröder selber abgeschafft, indem sie ihre Wurzeln über Bord geworfen hat. um sich der sog. "Mitte" anzubiedern. Es gibt keinen Unterschied mehr zur sog. "Union". Ich persönlich hoffe, dass die Mitglieder der SPD sich dieser Zwangsprostitution widersetzen ...
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.
Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.
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