Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.

Dienstag, 20. Mai 2014

Komödienstadl: Bayerische Richter winken Rundfunkabgabe durch - Kopp Online

Komödienstadl: Bayerische Richter winken Rundfunkabgabe durch

Gerhard Wisnewski

Wird das Urteil über die Rundfunkabgabe des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes die Kritiker und Verweigerer nun endlich zum Schweigen bringen? Wohl kaum. Denn es ist gerade ein eindrucksvoller Beweis für das totalitäre System aus  Parteienwirtschaft und Propaganda, das sich hier gebildet hat.



Uiuiui – da haben die Großkopferten den Kleinbürgern aber mal wieder sauber eingeschenkt: Die Rundfunkabgabe ist ganz und gar rechtmäßig, hat nun eine feste Burg der Obrigkeit erkannt, nämlich der Bayerische Verfassungsgerichtshof. »Jo, freili!«, darf man da ausrufen. In Wirklichkeit läuft hier ein Schmierentheater ab: Die Parteien genehmigen sich ihren eigenen Parteienfunk und entscheiden sogar noch über Klagen gegen dieses menschenrechtswidrige System. Genau wiedie Rundfunkräte setzt sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof aus Protegés der Parteien zusammen.

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