Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.

Samstag, 24. April 2010

Autobahn ist wie bewaffneter Konflikt (das andere Wort darf man ja nicht sagen)

Von Spiegel-Online ...

Ja nee - is klar!

Ich habe mal in der Fahrschule gelernt, daß man nur so schnell fahren darf, daß man innerhalb der Reichweite seines Abblendlichts noch sicher anhalten kann. Man kann dem sog. "Testfahrer" durchaus unterstellen, daß er das NICHT gemacht hat. Macht ja auch sonst keiner. Wer's nicht glaubt, braucht sich ja nur mal des Nachts auf die Autobahn begeben ... und tagsüber ist's auch nicht unbedingt besser. Ich weiß schon, warum ich nicht auf der deutschen Indianapolis-Strecke fahre ...

Was wird nun passieren? Keine Ahnung ... es wird vielleicht einen Prozess geben in dem eine (in % angegebene) Mitschuld festgestellt wird. Dafür mußte aber ein Mensch sterben ...

Deutschland einig Raserland!

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