Von STN ...
Hmh ... meiner Meing nach ist es nicht ganz richtig was Herr Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) da sagt. Wenn ein Polizist mit körperlicher Gewalt angegriffen wird, dann nur WEIL er den Staat vertritt. Und das hat nichts damit zu tun weil gerade mal wieder 1. Mai angesagt ist ...
Ich gebe zu bedenken, daß Polizisten auch nur Menschen sind. Menschen, die wenn man sie angreift eben auch mal "über die Stränge schlagen". Das ist eine menschliche Eigenschaft und in keinster Weise erstaunlich.
Was erstaunlich ist ... auch wenn Polizisten in dieser Weise reagieren, sind sie doch an die Gesetze gebunden. Und sollten sie ein strafrechtlich relevantes Delikt begangen haben, dann müßen sie den Gesetzen konform bestraft werden. Die konstante Weigerung Polizisten mit Namensschildern auszustatten mit Hinweis auf "den besonderen Schutz" hat leider das "Gschmäckle", daß man diejenigen, die "als Symbol des Staats" gegen Gesetze verstoßen haben "im Namen des Staats" auch noch vor Strafverfolgung beschützen möchte. Und welchen Eindruck hinterläßt das???
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Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.
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