Deutschland raus, WM-Turnier tot: Heile Welt der DFB-Frauen ist zerstört - n-tv.de
Ja nee - is klar!
Das WM-Turnier war doch nie wirklich lebendig. Jedenfalls nicht medial.
Ich schicke voraus, dass ich Fussball hasse wie die Pest. Und als Abonnent von Sky geht mir jegliches Verständnis dafür ab, dass man am liebsten noch jedes Kreisliga-Spiel aus Aserbeidschan live, in 3D und mit 5 Kamera-Optionen übertragen würde.
Gut ... es gibt Menschen, die sich für den Sport begeistern und die Freude daran sei ihnen gegönnt. Was mir aber auffällt ... kicken die Herren der Schöpfung, dann wird über jede Blähung des Balltreters (und selbstredend über die Gazillionen an Gründen dafür), sowie über den bevorstehenden Weltuntergang sollte besagte Blähung eine Niederlage im kommenden Spiel zur Folge haben berichtet. Alles andere fällt medientechnisch betrachtet unter den Tisch. Gröhlendes und lärmendes Volk auf jeder Strasse sind da ein eher harmloserer Nebeneffekt.
Die gleichen Medien schweigen aber das Turnier der Frauen eher aus und das lästige Pack zieht auch nicht durch die Strassen. So ... und nun ist die Katastrophe passiert - die Damen sind gegen Japan ausgeschieden. Und sofort stürzt sich jeder darauf ... es müssen Köpfe rollen. Und wer weiss - haben wir's nicht schon vorher gewusst???
In sofern war das Turnier schon tot bevor es begann. Nicht mehr und nicht weniger.
Und an die Mädels ... ihr habt alles gegeben, was ihr hattet. Es war nicht euer Turnier, aber lasst euch von den anderen nicht unterkriegen. Denn ihr seid die Besten, die Deutschland hat. Auch wenn es euch nicht gedankt wird.
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.
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Sonntag, 10. Juli 2011
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