Wasser, Malz, Hopfen und Hefe: Reinheitsgebot schmeckt nicht allen - n-tv.de
Ja nee ... is klar!
Den sogenannten "Märkten" schmeckt das Reinheitsgebot nicht. Und mir schmeckt nicht, was man mir dafür so alles auf's Auge drücken will!
Wenn ich Pfirsicharoma will, dann gehe ich mir den entsprechenden Saft kaufen. Wenn ich "Haferflocken, Espressokaffeepulver, Schokolade und Austern, vier Stück auf zehn Liter." haben will, dann kann ich mir das selber in den Mixer schmeissen (wobei mir die Mischung schon den Brechreiz in die Kehle treibt). Mir wird schon schlecht, wenn ich mir so vorstelle, was man so alles in's Bier kippt, weil es gerade "hip" ist und wer mal erleben will, wie Bier schmeckt in dem man Reis als "Stärkelieferant" nutzt dem empfehle ich ein "Bud". Auch bekannt als "Budweiser" (und das ist nicht das Bier aus Budvar!!!), welches - so traurig es ist - von den 3 "großen" Bieren in den USA immer noch das am wenigsten schlecht schmeckenste Bier ist.
Dank EUdSSR müssen in Deutschland allerlei Kreationen angeboten werden. Bisher scheint es mir, dass der sogenannte "Konsument" mit seinen Käufen nabstimmt.
Und das ist gut so ...
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.
Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Comments are moderated and will only be published after the approval by the admin.
Kommentare werden moderiert und sind erst nach der Freischaltung durch den Admin sichtbar.
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.